Hildes Hairtreff
Bundesstr. 52
52538 Gangelt-Stahe
E-Mail: hildes-hairtreff@t-online.de
Tel.: +49 (0)2454/969580
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Für körpernahe Dienstleistungen gilt dann ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 in einem Bundesland die 2G-Regelung.
Kundinnen und Kunden dürfen den Friseursalon somit nur noch mit einem Impf- oder Genesenen Nachweis betreten. Bei einer Hospitalisierungsrate von 6,0 Prozent in einem Bundesland kann die 2G Plus-Regel gelten. Dann müssten auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen
Corona-Test nachweisen. Ausgenommen von den 2G-Regeln sind Personen, die nicht geimpft werden können, für die keine Impfempfehlung vorliegt und alle unter 18-Jährigen.
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+49 (0)2454/969580
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